FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG
Die ISK Tirol will eine Schule ohne soziale Schranken sein. Das bedeutet, dass wir motivierte Schülerinnen und Schüler ab 10/11 bis 18/19 Jahren und unterschiedlichster Herkunft nach Absolvierung des Talentechecks in unser „Haus des Lernens“ einbinden wollen.
Die Voraussetzung für den Erhalt eines Sozialstipendiums seitens der ISK ist, dass sich die Eltern zuvor bei staatlichen Stellen (Bund, Land) um eine vom österreichischen Staat vorgesehene Unterstützung bemühen (siehe Dokument „Staatliche Beihilfen oder sonstige Förderungen in Österreich“). Sollte ein solches Stipendium direkt durch ein Unternehmen oder eine Institution nicht möglich sein oder ein Antrag abgewiesen werden, dann können österreichische Familien mit geringerem Einkommen, die eine soziale Unterstützung brauchen, bei der ISK Tirol direkt ansuchen.
Die ISK gewährt in einem bestimmten Ausmaß förderungswürdigen Familien je nach Höhe ihres Familieneinkommens ein sozial gestaffeltes Schulgeld. Für die soziale Staffelung des Schulgeldes ist der Einkommensnachweis des Antragstellers/der Antragstellerin nach Zusage der Aufnahme in die Schule und der Zusage der Förderwürdigkeit bitte vorzulegen (siehe einzureichende Unterlagen).
Grundsätzlich ist für das zugesprochene sozial gestaffelte Schulgeld ein Selbstbehalt seitens des Antragstellers/der Antragstellerin zu tragen, was im Aufnahmevertrag unter „Schulgeld und Stipendium“ festgehalten ist.
Eltern, deren Jugendliche von Unternehmen oder sonstigen Institutionen direkt unterstützt werden, setzen sich bezüglich der Abwicklung eines solchen Stipendiums mit der Geschäftsleitung der ISK Tirol unter office@isk-tirol.at in Verbindung.
Die Vergabe eines Stipendiums bezieht sich auf das jährliche Schulgeld. Die Einschreibgebühr und die anderen unter dem Punkt „Schulgeld & Gebühren“ angeführten sind davon nicht betroffen.
Das Sozialstipendium wird jeweils nur für ein Schuljahr vergeben. Jedoch verpflichtet sich die ISK Tirol, ein solches Stipendium jeweils um ein Jahr zu verlängern, um die Nachhaltigkeit für die gesamte Oberstufen-Zeit zu gewährleisten, sofern entsprechende Mittel im Stipendienfonds zur Verfügung stehen und/oder die sozialen Gegebenheiten des Antragstellers/der Antragstellerin sich nicht geändert haben.
Für die Verlängerung des einmal zugesprochenen ISK-Stipendiums ist ein jährlicher Neuantrag von Seiten des Antragstellers/der Antragstellerin erforderlich. Die Schulleitung entscheidet dann über die weitere Gewährung oder Ablehnung dieses Stipendiums.
Vor der Vergabe eines ISK-Sozialstipendiums erwartet die Schule einen begründeten schriftlichen Antrag bis längstens Ende Mai vor dem ersten Schuljahr an der ISK Tirol. Darin enthalten muss die Darlegung der sozialen und finanziellen Situation der Familie, des Antragstellers/der Antragstellerin nach Zusage der Aufnahme sein.
Für die Zusage eines derartigen Stipendiums ist zudem der Einkommensnachweis des Antragstellers/der Antragsteller/-in bitte vorzulegen.
Alle Anfragen betreffend die soziale Staffelung des Schulgeldes resp. Stipendienvergabe richten Sie bitte an die ISK Tirol unter office@isk-tirol.at. Alle Anfragen werden sorgfältig und individuell behandelt.
Im Bedarfsfalle kann von den o.g. Regelungen abgewichen werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung oder Vergabe eines Sozialstipendiums.